Kanzlei für Strafverteidigung
Die Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei sind die Rechtsanwälte Tobias Sacher und Sven K. Schneider. Sowohl Rechtsanwalt Schneider als auch Rechtsanwalt Sacher sind Fachanwälte für Strafrecht.
Seit Gründung der Kanzlei ist Rechtsanwalt Schneider ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Er verteidigt deutschlandweit. Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde ihm von der zuständigen Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt 2010 verliehen und ist Ausdruck nachgewiesener, überdurchschnittlicher langjähriger Erfahrung im Strafrecht sowie ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet.
„Wir sind eine spezialisierte, bundesweit tätige Strafrechtskanzlei mit einem qualifizierten Backoffice und einem Netzwerk von externen Rechtsanwälten, Sachverständigen, Gutachtern, Ermittlern und Dolmetschern als Kooperationspartner, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann.“
„Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe. Bei Ihrer Strafverteidigung geht es allein um Ihren Schutz und um die Verteidigung Ihrer Rechte – egal, wodurch und wie Sie in diese Situation gekommen sind. Es gilt, Sie bestmöglich zu schützen, insbesondere wenn es um Ihre persönliche Freiheit und Ihr Vermögen geht! Wir helfen Ihnen vorurteilsfrei und diskret mit größtmöglichem Engagement und Nachdruck.“
Ihre Fachanwälte und Spezialisten für Strafrecht
Rechtsanwalt Sven K. Schneider
– Fachanwalt für Strafrecht –
Mail: ra.schneider@kanzlei-sasch.de
Fon: 03491–433 880 (24 h)
Anwaltsnotruf: 01525–36 33 487
Rechtsanwalt Tobias Sacher
– Fachanwalt für Strafrecht –
Mail: ra.sacher@kanzlei-sasch.de
Fon: 03491–433 880 (24 h)
Anwaltsnotruf: 01525–36 33 523
Ihre Rechte
Es ist Ihr Recht, in jeder Lage eines Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl – bestenfalls einen Fachanwalt für Strafrecht – hinzuzuziehen. Dies darf nicht seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine Verfahrensbeendigung bereits im Ermittlungsverfahren – also noch bevor eine Anklage erhoben wird – ist dabei zumeist die bestmögliche und kostengünstigste Variante.
Sie erhalten bei uns kompetente Unterstützung und sofortige Hilfe: Scheuen Sie sich also nicht, umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen.
Ob Verhaftung, Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder Ladung zum Strafantritt – holen Sie sich umgehende rechtliche Unterstützung. Nur so können Sie gewiss sein, sich oder einen nahen Angehörigen bestmöglich vor ungewollten – oftmals auch einschneidenden – Folgen zu schützen.
Dies gilt um so mehr, als bereits ein Urteil ergangenen ist und dort fristgemäß Berufung oder Revision eingelegt werden muss.
Gern beurteilen wir für Sie auch bestimmte Sachverhalte und schätzen diese für Sie ein.
Sollten Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sein, nehmen Sie ebenfalls gern sofort Kontakt mit uns, Ihrem spezialisierten Anwalt, auf! Wir vertreten Sie hier im Rahmen der sog. Nebenklage effektiv und zielführend. Sie haben nichts zu verschenken!
Wir setzen uns bedingungslos für Ihre Rechte ein.