Wirtschaftsstrafrecht
Wir beraten hier Unternehmen, als auch einzelne Personen – insbesondere Geschäftsführer, Manager, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Prokuristen, leitende Angestellte etc.
Denn letztere sind durch die Ausweitung der Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften immer häufiger mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert.
Da der strafrechtliche Schuldbegriff immer an das Fehlverhalten von Einzelpersonen anknüpft, sind diese im besonderen Fokus der Behörden. Die Unkenntnis gesetzlich normierter Verhaltens und- Aufklärungspflichten schützt Manager und Organwalter leider nicht vor Strafe.
Als besondere Folge droht z.B. bei einer Verurteilung wegen Betruges, Untreue oder Insolvenzverschleppung die sog. Geschäftsführersperre – die Untersagung jeder weiteren Geschäftsführertätigkeit für 5 Jahre.
Auch kann gegen Unternehmen, die beispielsweise von Straftaten Ihres Geschäftsführers profitieren eine Verbandsgeldbuße von bis zu 10 Mio. Euro verhängt werden (§ 30 OWiG).
Ebenso kann Anlass eines Bußgeldes auch die unzureichende Aufsicht oder Organisation im Unternehmen sein (§ 130 OWiG).
Neben solchen Geldbußen drohen Unternehmen aber auch weitere empfindliche Einziehungsmaßnahmen. Die Strafverfolgungsbehörden bemühen sich zunehmend um Vermögensabschöpfung – alle durch rechtswidrige Taten erlangten Vermögensvorteile sollen so Unternehmen entzogen werden.
Leider gestalten sich Ermittlungen in diesem Bereich oft langwierig und schwierig.
Wir sehen uns hier an Ihrer Seite. Nehmen Sie daher umgehend Kontakt zu uns auf. So können wir frühestmöglich für Sie intervenieren, rufschädigenden Ermittlungsmaßnahmen entgegenwirken und Vorverurteilungen verhindern.
Fragen des Wirtschaftsstrafrechts werden immer komplexer und die strafrechtlichen Grenzen fließend z.B. wenn es um die Beurteilung geht, was im Rahmen des Wettbewerbs noch erlaubt oder was bereits verboten ist und wann eine nachweisbare Straftat vorliegt.
Oftmals kann ein spezialisierter Anwalt bereits im Ermittlungsverfahren für Sie herausarbeiten, dass noch erlaubtes wirtschaftliches Handeln vorliegt und das Verfahren für Sie frühzeitig in Ihrem Sinne beenden.
Lassen Sie sich frühestmöglich beraten. Unsere Spezialisten helfen Ihnen gern weiter.
Insbesondere auch bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmen von Vermögenswerten, Unterlagen, IT/ EDV- Anlagen legen wir die notwendigen Rechtsbehelfe für Sie ein und kümmern uns um die Freigabe. Gefährden Sie bitte nicht Ihre unmittelbare Handlungsfähigkeit.
Wie in anderen Bereichen auch, sollten all Ihre Daten doppelt gesichert sein – ob in einer Cloud oder anders – wichtig ist mehrfach zu sichern!
Zu den häufigsten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht zählen:
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Betrug/ Subventionsbetrug/Kapitalanlagenbetrug/Kreditbetrug (§§ 263, 264, 264a, 265b StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Bankrott (§ 283 StGB)
- Korruptionstatbestände (§§ 331 ff StGB)
- Bestechung/Bestechlichkeit (§ 299 StGB, § 332 StGB, § 334 StGB)
- Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung (§ 331 StGB, § 333 StGB)
- Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- Insolvenzstraftaten wie z.B. Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Wirtschaftsstrafsachen sind juristisch anspruchsvoll. Oft greifen hier Handlungen mehrerer Tatverdächtiger ineinander. Ohne vollumfängliche Akteneinsicht lässt sich ein solcher Sachverhalt daher nicht rechtlich abschließend bewerten.
Informieren Sie uns daher zeitnah. Nur so können wir bestmöglich für Sie agieren.
Zwar dauern Ermittlungen in komplexen Wirtschaftsstrafsachen sehr lange, d.h. aber im Ergebnis leider nicht, dass Sie letztlich straffrei davonkommen.
Ein Tatnachweis ist auch nach mehreren Jahren und intensiver Arbeit der Behörden möglich. Verschiedene Einrichtungen gleichen Ihre Daten ab und tauschen Informationen aus – insoweit sollte z.B. das Finanzamt die gleichen Daten von Ihnen übermittelt bekommen, wie Ihre Subventions-/Kreditgeber.
Sie können nicht alles wissen – insbesondere wenn sich Ihr Unternehmen erfolgreich und schnell weiterentwickelt/entwickeln soll. Greifen Sie in jedem Bereich bestenfalls auf Spezialisten zurück – sei es durch die regelmäßige Inanspruchnahme von Steuerberatern, Gesellschaftsrechtlern etc. Sie investieren hier frühzeitig in Ihre Sicherheit und können so auch guten Gewissens Ihre Zeit außerhalb der Arbeit genießen.
Denn andernfalls steigt das Strafbarkeitsrisiko mit dem Stresslevel. Wenn letzteres nämlich zu hoch und die finanzielle Liquidität zu niedrig ist, machen Verantwortliche meist weiter wie bisher und spitzen die Situation so weiter zu. Insolvenzstraftaten (Veruntreuen/ Vorenthalten von Arbeitsentgelt/Insolvenzverschleppung) sind die Folge.
Rechtzeitige Beratung ist hier besonders wichtig. Im Fall der Fälle kann zumindest das Unternehmen geordnet abgewickelt werden und Sie später ohne Vorstrafen einen neuen Lebensabschnitt beginnen.